Frisuren machen Leute, und gut ausgebildete Friseurinnen und Friseure sind zuständig für gute Frisuren!

update Samstag, 17. April 2021

Ab Montag, den 19.4.2021, ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test ab einer Inzidenz von 100 Voraussetzung für den Besuch in unserem Friseursalon Daniel Schmid Friseure. Wie hoch die Inzidenz im Landkreis Reutlingen ist, können Sie hier nachsehen.

Da die Inzidenzzahlen weiter stark angestiegen sind, gilt bereits ab kommenden Montag das neue Erfordernis eines tagesaktuellen, negativen Corona-Test-Nachweises für einen Friseurbesuch. In Reutlingen können Sie den Test in der Stadthalle (kostenlos) oder in Apotheken machen lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Landesregierung ist der Bundesregierung zuvorgekommen. Ab Montag, den 19. April 2021, zieht Baden-Württemberg bereits die vom Bund angekündigte Notbremse. Die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes wird hier veröffentlich. Für die Friseure gilt ab Montag, den 19. April 2021:

„Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.“ (Quelle: Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg)

Die Friseur-Innung der Kreishandwerkerschaft Reutlingen hat das so formuliert:

Ab Montag, den 19.4. können Friseur-Dienstleistungen nur noch unter den drei nachfolgenden Voraussetzungen durch unsere Kunden in Anspruch genommen werden:

  1. Schnelltest (maximal 24 Stunden alt!) durch einen geschulten Dritten, z. B. in einer Teststelle oder durch den Probanden selbst – aber nur unter Anleitung, Überwachung und Auswertung eines geschulten Dritten, z. B. eines Mitarbeiters mit Schulung (§ 4a Ziffer 1 Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg)
  2. Keinen Test brauchen geimpfte Personen. Als geimpfte Personen gilt, wer die Impfung seit mindestens 14 Tagen vollständig (mit Zweitimpfung!) abgeschlossen hat oder wer nur eine Impfdosis erhalten hat, vorher aber eine durch einen PCR-Test bestätigte Infektion hatte. Hierbei muss ein Nachweis vorgelegt werden (§ 4a Ziffer 2 Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg).
  3. Genesene Personen, wenn die Person eine durch einen PCR-Test bestätigte Infektion hatte, keine Quarantäne mehr besteht und die Infektion höchstens 6 Monate zurückliegt. Auch hier muss ein Nachweis vorgelegt werden (§ 4 Ziffer 3 Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg).

Wir gehen davon aus, dass die Testverpflichtung für alle Personen, das heißt auch für Kinder besteht. Dies ist sachlich gerechtfertigt, weil Kinder auch Überträger der Infektion sein können.


Liebe Gäste,

am kommenden Mittwoch soll der Bundestag die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz, der sogenannten „Bundesnotbremse“, verabschieden. Da der Bundesrat aber auch noch seine Zustimmung erteilen muss, wird es dann voraussichtlich noch ein paar weitere Tage dauern, bis das geänderte Gesetz in Kraft tritt. Vor Ende nächster Woche rechne ich nicht mit einer definitiven neuen Regelung.

Aktuelle Informationen im Frisurenblog

Bitte schauen Sie regelmäßig hier in unseren Frisurenblog, insbesondere, wenn Sie demnächst einen Termin bei uns im Friseursalon haben. Wir werden Sie über alle Änderungen stets auf dem Laufenden halten!

Der Entwurf der Änderungen zum Infektionsschutzgesetz sieht jedenfalls vor, dass Friseurbetriebe auch über einer Inzidenz von 100 geöffnet bleiben dürfen. Ob neben den bisherigen Regeln (Masken, Abstand und Betreten des Salons nur mit vorher vereinbartem Termin) noch das Erfordernis eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests hinzukommt, ist bisher noch unklar; im Entwurf ist es so vorgesehen. In manchen Städten, wie z.B. in Tübingen, wird dies ja schon so praktiziert.

Grundsätzlich zeigt die Gleichbehandlung des Friseurbesuchs mit medizinischen, therapeutischen, pflegerischen und seelsorgerischen Dienstleistungen an, wie hoch das Bedürfnis angesehen wird, sich mittels einer Frisur, die diese Bezeichnung verdient, wie ein zivilisierter Mensch zu fühlen. Nach über einem Jahr Pandemie scheint wenigstens darüber landesweit einstimmiger Konsens zu herrschen: Frisuren machen Leute!

Bleiben Sie gesund! Bis bald wieder.

Herzliche Grüße

Ihr Daniel Schmid

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