Liebe Gäste,
Für die „körpernahen Dienstleistungen“, zu denen Friseure gehören, gilt nach wie vor die bisher geltende 3G-Regel. Diese habe ich hier im Frisurenblog ausführlich erläutert. Allgemein unterscheidet man nun zwischen Basis-, Warn- und Alarmstufe, die abhängig sind von neu definierten Grenzwerten. Bei der Basis- und der Warnstufe benötigen Ungeimpfte für den Friseurbesuch wie bisher einen negativen Schnelltest. Erst bei der Alarmstufe ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich. Hier gibt es die aktuellen Corona-Regeln vom 16.9.21 anschaulich als PDF.
Neue Grenzwerte
In der neuen, überarbeiteten Corona-Verordnung von Baden-Württemberg gibt es nun drei Stufen: die Basisstufe, die Warnstufe und die Alarmstufe. Die Warnstufe ist erreicht bei einer 5-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 8,0 oder 250 COVID-19-Fällen auf Intensivstationen. Wobei genügt, dass einer dieser beiden Werte erreicht wird. Für den Friseurbesuch hat das Erreichen der Warnstufe jedoch keine Konsequenz. Die Alarmstufe tritt ein bei einer 5-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 12,0 oder 390 COVID-19-Fällen auf Intensivstationen. Auch hier genügt es, wenn einer dieser beiden Werte erreicht wird. Dann benötigen Ungeimpfte für den Friseurbesuch einen negativen PCR-Test.
Was versteht man unter der 5-Tage-Hospitalisierungsinzidenz?
Die 5-Tage-Hospitalisierungsinzidenz steht für die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von fünf Werktagen in Folge.
Wo kann ich mich über die neuen Inzidenzien informieren?
Die 5-Tage-Hospitalisierungsinzidenz sowie die Zahl der COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen veröffentlicht das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg jeden Abend im Lagebericht. Den letzten aktuellen Stand finden Sie immer in der obersten PDF-Datei.
Ich bitte das Durcheinander der letzten beiden Tage zu entschuldigen, aber die Corona-Verordnung wurde ganz kurzfristig gegenüber ihrer Ankündigung noch einmal geändert.
Es grüßt Sie herzlich,
Ihr Daniel Schmid mit dem gesamten Team
Guten Tag leider ist die Info nicht ganz richtig denn ich habe meinen 1 Mann Friseurbetrieb ganz offiziell für das 2G Modell in Hamburg angemeldet.Und betreibe Diesen sehr Erfolgreich damit seit 2 Wochen.Auch habe ich mir alles schriftlich geben lassen und die Entscheidung liegt allein bei mir.Allerdings habe ich keine Mitarbeiter und in meinen Betrieb ist immer nur ein Kunde zur Zeit.Aber halt nur noch Geimpft oder Genesen.In Hamburg kann jeder Ladenbesitzer selbst entscheiden ob 2G betrieben wird.Auch Friseure.